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Verschwiegenheit

Als Betriebsarzt unterliege ich – wie alle anderen Ärzte auch – der ärztlichen Schweigepflicht. Aus diesem Grund werden Beurteilungen, Vorsorgebescheinigungen etc. an den Probanden adressiert, der dann die Arbeitgeberbescheinigungen weiterleitet.

Die ärztliche Schweigepflicht ist sehr weit und umfangreich. U.a. umfasst sie:

  • Persönliche Daten wie Name, Adresse, Familienstand etc.
  • Alle Krankendaten einschl. der Tatsache ob ein Arzt aufgesucht wurde oder auch nicht
  • Alle sonstige Mitteilungen des Betroffenen
  • Beobachtungen aus dem Umfeld des Betroffenen

Die ärztliche Schweigepflicht besteht gegenüber allen und jedem!

Darunter fallen auch

  • (Ehe-)Partner, ältere Kinder und Eltern
  • Ärzten untereinander, aber bei gemeinsamer Behandlung wird davon ausgegangen, dass der Betroffene dies wünscht, um den bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen. (Hinweis: Falls meinerseits ein Arzt zu Arzt Kontakt notwendig ist, werde ich mich von der Schweigepflicht entbinden lassen.)
Dr. Walter Riedel Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin für Köln, Neuss, Düsseldorf und den Niederrhein

Verschwiegenheit

Als Betriebsarzt unterliege ich – wie alle anderen Ärzte auch – der ärztlichen Schweigepflicht. Aus diesem Grund werden Beurteilungen, Vorsorgebescheinigungen etc. an den Probanden adressiert, der dann die Arbeitgeberbescheinigungen weiterleitet.

Die ärztliche Schweigepflicht ist sehr weit und umfangreich. U.a. umfasst sie:

  • Persönliche Daten wie Name, Adresse, Familienstand etc.
  • Alle Krankendaten einschl. der Tatsache ob ein Arzt aufgesucht wurde oder auch nicht
  • Alle sonstige Mitteilungen des Betroffenen
  • Beobachtungen aus dem Umfeld des Betroffenen

Die ärztliche Schweigepflicht besteht gegenüber allen und jedem!

Darunter fallen auch

  • (Ehe-)Partner, ältere Kinder und Eltern
  • Ärzten untereinander, aber bei gemeinsamer Behandlung wird davon ausgegangen, dass der Betroffene dies wünscht um den bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen. (Hinweis: Falls meinerseits ein Arzt zu Arzt Kontakt notwendig ist, werde ich mich von der Schweigepflicht entbinden lassen.)

Ausnahmen von der Schweigepflicht

Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen von der ärztlichen Schweigepflicht:

  • Entbindung durch den Betroffenen
  • Verdacht auf Berufskrankheiten
  • Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz
  • Mutmaßliche Einwilligung (Information eines Angehörigen bei Bewusstlosigkeit)
  • Rechtfertigender Notstand / Abwendung einer schwerwiegenden Gefahr für Dritte
  • Planung schwerwiegender Straftaten
  • Eigene rechtliche Interessen (Vorwurf Behandlungsfehler, Honorarklagen)
  • Andere gesetzliche Grundlagen wie bspw. nach SGB