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Sie wollen mehr über Ihren Betriebsarzt erfahren?

Gern gebe ich Ihnen Einblick in meine arbeitsmedizinische Tätigkeit, meine betriebsärztliche Philosophie sowie meine Erfahrungen.

Seit über zwanzig Jahren bin ich als Arzt und Arbeitsmediziner tätig. Meine betriebsärztliche Ausbildung absolvierte ich bei der Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen und im anschließenden Berufsweg in der chemische Großindustrie (Bayer AG; Bayer Industrie Service, Currenta) erweiterte ich meine Erfahrungen in den Bereichen Bertriebsmedizin und Arbeitsmedizin.

Seit 2016 betreue ich als selbstständiger Betriebsarzt Klein- und Mittelstandsbetriebe wie bspw. Logistiker, Altenpflegeheime, Autohändler, Werkstätten, Handwerksbetriebe und Arztpraxen.

Dr. Walter Riedel, Ihr Betriebsarzt für Köln, Neuss, Düsseldorf und den Niederrhein

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Gern gebe ich Ihnen Einblick in meine arbeitsmedizinische Tätigkeit, meine betriebsärztliche Philosophie sowie meine Erfahrungen.

Seit über zwanzig Jahren bin ich als Arzt und Arbeitsmediziner tätig. Meine betriebsärztliche Ausbildung absolvierte ich bei der Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen und im anschließenden Berufsweg in der chemische Großindustrie (Bayer AG; Bayer Industrie Service, Currenta) erweiterte ich meine Erfahrungen in den Bereichen Bertriebsmedizin und Arbeitsmedizin.

Seit 2016 betreue ich als selbstständiger Arbeitsmediziner Klein- und Mittelstandsbetriebe wie bspw. Logistiker, Altenpflegeheime, Autohändler, Werkstätten, Handwerksbetriebe und Arztpraxen.

Mein Anspruch in der arbeitsmedizinischen Beratung

Meine wichtigste betriebsärztliche Aufgabe ist die Beratung. Dabei ist es mir wichtig die Werte und Erfahrungen meines Gegenübers mit in die Beratung einzubeziehen. Meinerseits lasse ich mein medizinisches Wissen und meine arbeitsmedizinische Erfahrung in die Beratung einfließen. Dabei bin ich ausschließlich meinem medizinischen Sachverstand und Gewissen verpflichtet. Ich bin hinsichtlich medizinischer Fragen oder Handlungen weder gegenüber dem Arbeitgeber noch dem Beschäftigten weisungsgebunden, sondern handle medizinisch unabhängig.

Sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer werden in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes beraten. Ich unterstütze gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber und seine Beauftragten bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Dabei fließen die Erkenntnisse aus den arbeitsmedizinischen Vorsorgen, anderen Vorstellungen sowie die Beobachtung der Tätigkeiten unter ergonomischen und arbeitsschutztechnischen Gesichtspunkten mit ein.

Im Falle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterstütze ich alle Beteiligten einen gesundheitsgerechten Arbeitsplatz zu finden.

Eins darf der Betriebsarzt aber nicht:

Krankmeldungen werden nicht auf Ihre Berechtigung überprüft (ASiG § 3 Abs. 3). Dafür ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig.