Fahrerlaubnisverordnung
Die Fahrerlaubnisverordnung sieht verschiedene gesundheitliche Nachweise für die verschiedenen Klassen vor. Diese müssen teilweise alle 5 Jahre dem zuständigen Amt zwecks Verlängerung vorgelegt werden.
Alle von der Fahrerlaubnisverordnung vorgesehenen Untersuchungen zum Führerscheinerwerb oder Verlängerung können von mir durchgeführt und natürlich auch bescheinigt werden. Die vorgesehenen Untersuchungen sind:
- Einfacher Sehtest
- Ausführlicher Sehtest
- Ärztliche Untersuchung
- Psychometrische Untersuchung
Für die „privaten“ Klassen A, A1, B, BE, M, L und T ist ein einfacher Sehtest für die Beantragung der Fahrerlaubnis erforderlich. Es muss eine zentrale Sehschärfe von 0,7 für jedes Auge erreicht werden. Falls dies nicht erreicht wird, so ist eine augenärztliche Untersuchung zu veranlassen.
Für die „beruflichen“ Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE, D1; D1E und FzF wird sowohl eine ärztliche Untersuchung als auch ein ausführlicher Sehtest zur Feststellung der Fahreignung gefordert. Sowohl für die Beantragung der Fahrerlaubnis als auch für die Verlängerung alle 5 Jahre werden die Untersuchungen benötigt.
Die ärztliche Untersuchung besteht aus:
- Gesundheitsfragen (siehe auch Anamnesebogen)
- Orientierende körperliche Untersuchung
- Urinuntersuchung
Ich darf Sie bitten unmittelbar vor der Untersuchung nicht zur Toilette zu gehen. Falls die Blase „drücken“ sollte wird die Urinuntersuchung vorgezogen.
Ergeben sich Hinweise auf eine schwerwiegende Erkrankung, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrzeugeignung ausführlich beschrieben sind, wird ggf. vom zuständigen Amt eine fachärztliche Begutachtung verlangt.
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Anamnesebogen mit.
Ausführliche Augenuntersuchung
Die ausführliche Augenuntersuchung beinhaltet:
- Zentrale Sehschärfe 0,8 für jedes Auge sowie 1,0 für beide Auge gemeinsam
- Normales Farbsehen
- Normales räumliches Sehen
- Normales Kontrast- oder Dämmerungssehen
- Normales Geschichtsfeld
Abweichende Ergebnisse können dazu führen, dass das Amt eine augenärztliche Untersuchung fordert.
Das Gesichtsfeld wird durch eine Perimetrie getestet. Diese Untersuchung ist anstrengend und muss konzentriert durchgeführt werden!
Bitte kommen Sie ausgeruht und mit aktueller Sehhilfe zur Untersuchung.
Für die Beförderung von Personen (Klassen D, DE, D1; D1E und FzF) werden mittels zugelassenen standardisierten Testverfahren (Psychometrie) die
- Belastbarkeit
- Konzentrationsfähigkeit
- Aufmerksamkeit
- Orientierung
- Reaktionsfähigkeit
getestet. Die Untersuchung ist vor dem Erwerb und anschließend ab dem 50. bzw. ab dem 60. Lebensjahr notwendig. Diese Untersuchung wird als sehr anstrengend empfunden und muss auch sehr konzentriert durchgeführt werden.
Also nochmals: Kommen Sie ausgeruht und entspannt zur Untersuchung.
Planen Sie zwischen 1 und 2 Stunden für die gesamten Untersuchungen ein.
Abrechnung Verkehrsmedizinischer Untersuchungen
Die Leistungen der Verkehrsmedizin sind keine Leistungen der Krankenversicherung und müssen selber getragen werden.
In der Verkehrsmedizin ist Vorkasse üblich. Eine Kostenübersicht habe ich für Sie erstellt:
Sportbootführerschein
Zum Erwerb des Sportbootführerscheins muss die Tauglichkeit durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Dazu werden sowohl das Hörvermögen als auch das Sehvermögen sowie die körperliche und geistige Eignung geprüft. Auch mit dieser Untersuchung kann ich Ihnen dienen.